Als Immobiliengutachter erstellen wir Wertgutachten über den Verkehrswert für:
- Bebaute und unbebaute Grundstücke
- Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser
Beispiele für eine Wertermittlung vom Immobiliengutachter können folgende Anlässe sein:
- Verkaufs- und Kaufverhandlungen
- Wertermittlung bei Erbansprüchen
- Ermittlung von Grundstücksbelastungen
- Entscheidungshilfe für Investitionen
Der Begriff "Verkehrswert" wird gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich klar geregelt:
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Der Verkehrswert einer Immobilie, auch Marktwert genannt, ist also der Wert, zu dem unter gegebenen Umständen eine Immobilie mit hoher Wahrscheinlichkeit verkauft werden könnte. Grundlage für die Wertermittlung als Baugutachter sind zahlreiche Vorschriften und Gesetze sowie Daten aus eigenen Recherchen.
Letztendlich regelt aber das Marktgeschehen die Preisbildung des Verkehrswertes. Die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt bestimmen sich nach der regionalen Entwicklung, der wirtschaftlichen Situation, dem Kapitalmarkt und schließlich nach Angebot und Nachfrage im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Erfahrungsgemäß sind bei der Verkehrswertermittlung Abweichungen von den subjektiven Vorstellungen des Käufers oder Verkäufers keine Seltenheit. Zu einem objektiven Wert für den beabsichtigten Kauf oder Verkauf eines Objektes kommt man mit einem Verkehrswertgutachten von einem unabhängigen Baugutachter.
Wenden Sie sich jetzt bitte an unser Büro, wenn Sie einen unabhängigen Immobiliengutachter suchen.