Der Energieausweis (Energiepass) ist in folgenden Fällen Pflicht.
Die Einführung und der genaue Zeitplan sehen wie folgt aus:
ab 01.07.2008 Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 bei Verkauf und Neuvermietung erforderlich
ab 01.01.2009 Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Verkauf und Neuvermietung erforderlich
ab 01.01.2009 Energieausweise für Nichtwohngebäude erforderlich
Verbrauchsorientierter oder Bedarfsorientierter Energiepass?
Welcher Pass für welches Haus?
Hausbesitzer, die noch bis zum 1. Oktober 2008 einen Energiepass für ihr Haus anfertigen lassen, haben grundsätzlich die Wahl zwischen beiden Varianten. Danach besteht diese Wahlfreiheit nicht mehr für alle Gebäude.
Wahlfreiheit gibt es für: alle Häuser, die ab 1978 errichtet wurden und alle Häuser beliebiger Baujahre mit fünf und mehr Wohneinheiten.
Keine Wahlfreiheit gibt es für: Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden. Hier ist nach dem 1. Oktober der bedarfsorientierte Energieausweis verpflichtend.
Der Energiepass gilt zehn Jahre lang, danach muss ein neuer angefertigt werden. Der Pass soll die Transparenz erhöhen und damit Käufern und Mietern eine Entscheidungshilfe bieten.
Wer profitiert vom Energieausweis?
Mit dem Energieausweis für Gebäude können schon bei Kauf, Bau oder Anmietung der Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten der Nutzung einer Immobilie abgeschätzt werden. Davon profitieren alle:
Wohnungsunternehmen können ihren Bestand energetisch "durchleuchten" und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und Modernisierungsplanung sowie den Verkauf von Objekten.
Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energiepass für Gebäude ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft "Energieeffizienz" zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.
Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie tendenziell mit "hohen" oder "niedrigen" Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
Eigentümern zeigt der Energiepass Modernisierungsmaßnahmen auf, mit denen Energieeinsparung erreicht werden können.
Warum ein Energieausweis? Für wen? Wer stellt ihn aus?
Für weitere Informationen und Fragen rund um den Energieausweis, die Kosten und welche Daten erforderlich sind, stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung:
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» Tel. 09 31 / 4 89 03